Für Hausbesitzer, die eine Ölheizung nutzen, besteht in Deutschland eine Gefährdungshaftung. Dies bedeutet, dass im Schadensfall, also bei austretendem Öl, immer der Besitzer der Anlage haftbar gemacht werden kann. Dies gilt im Übrigen auch dann, wenn der Unfall beim Befüllen der Anlage durch den Heizöllieferanten entstanden oder aber auf einen Herstellungsfehler zurückzuführen ist. Selbst die Garantie des Herstellers ist keine Sicherheit, dass die Gefährdungshaftung ausgeschlossen wird. Dabei ist zu beachten, dass Umweltschäden mit hohen Kosten verbunden sind, denn das Abtragen von kontaminierter Erde und deren Entsorgung als Sondermüll kann mehrere hunderttausend Euro verschlingen. Wird ein Hausbesitzer zur Zahlung dieser Summe verpflichtet, ist dessen finanzieller Ruin kaum noch abzuwenden.
Einzige Möglichkeit, sich vor derart hohen Forderungen zu schützen, ist
der Abschluss einer Öltankversicherung. Diese Öltankversicherung, die vielfach
auch unter dem Namen der Gewässerschadenhaftpflicht vertrieben wird, trägt
alle im Schadensfall anfallenden Kosten, die zum Schutz der Umwelt notwendig
werden und übernimmt weiter alle in diesem Zusammenhang stehenden Personen-,
Sach- und Vermögensschäden. Somit sind Eigentümer auch dann versichert,
wenn Öl ins Abwasser gerät und anschließend in öffentliche Gewässer eintritt.
Versichert sind bei Abschluss der Versicherung sowohl die Eigentümer, aber
auch Personen, die im Auftrag der Eigentümer arbeiten, sind geschützt.
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der Öltankversicherungen (Gewässerschadenhaftpflicht).
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